Hinweis: Für Tickets zu Veranstaltungen mit festgelegtem Termin besteht kein Widerrufsrecht. Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen bei ‚Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, […] sofern für die Vertragserfüllung vom Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist‘.
Fassung 3